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Gläserne Abgeordnete

Arianefaescher_Pressebilder©foto-tham3

Umfassende Transparenz

Ich möchte meine Arbeit als Abgeordneter so transparent wie möglich gestalten und veröffentliche daher umfassend alle meine Einkünfte und meine Lobbykontakte. Ich setze mich dafür ein, dass Lobbyist:innen ihre Kontakte mit Bundesregierung und Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen. Meine Treffen, beispielsweise mit Vertreter:innen von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, sind deswegen in meinem Kalender ausgewiesen.

Meine Bezüge als Bundestagsabgeordnete

Bundestagsabgeordnete erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, die einem Richteramt entspricht. Sie soll sicherstellen, dass die Abgeordneten ohne Zusatzeinkünfte auskommen können und daher unbestechlich sind. Die Diät ist an das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung gekoppelt. Sinkt das, sinken auch die Diäten. Ich bin Mitglied der Initiative #unbestechlich. Neben der Diät erhalten Abgeordnete eine Kostenpauschale, aus der die Wahlkreisarbeit bezahlt wird, ein Budget für Personalkosten für das Büroteam im Bundestag und im Wahlkreis sowie Ausstattung für Bürotechnik und Reisekosten. Unten habe ich genau aufgeschlüsselt, was ich bekomme und wie viel davon am Ende für mich persönlich übrig bleibt. Über das Bundestagsmandat hinaus habe ich keine Einkünfte, keine Honorare usw., denn meinen Tätigkeiten z.B. im Kuratorium der Bürgerstiftung Bürger für Bürger mache ich ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung. Laut Geschäftsordnung des Bundestages hat die Regierung in dieser Legislatur eingeführt, dass Honorare für Vorträge o.ä. direkt von der auszahlenden Stelle für einen guten Zweck gespendet werden. 

Seit Juli 2023: 10.591,70 EUR/Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Orientierungsgröße für die Höhe der Entschädigung sind die Bezüge einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. Die jährliche Anpassung der Entschädigung basiert auf der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Entwicklung des Nominallohnindexes der Bundesrepublik. Es findet somit keine automatische Erhöhung der Entschädigung statt, sie wird an die durchschnittliche Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst, d.h. wenn die Bevölkerung weniger verdient, sinken auch die Diäten. Die Abgeordneten stimmen zwar über die Diäten im Bundestag formal ab, aber sie dürfen sie nicht selbst festlegen. Das wird nach einer verfassungsrechtlich geprüften Formel errechnet.

Diät Bundestagsabgeordnete10.591,70 EUR
Ausgaben
Steuerabzüge– 3.325,00 EUR
Krankenversicherung– 724,50 EUR
Erstattung Bundestag „Arbeitgeberanteil“349,13 EUR
Pflegeversicherung– 163,01 EUR
Zusatzbeitrag– 62,10 EUR
Netto6.666,22 EUR
Davon monatlich zu bezahlen:
Mandatsabgabe SPD-Bund– 168,89 EUR
Mandatsabgabe und Mitgliedsbeitrag SPD-Landesverband Brandenburg

– 1.102,10 EUR

Beitrag SPD-Hohen Neuendorf– 100,00 EUR
Beiträge Landesgruppen– 45,00 EUR
Beitrag Strömung– 30,00 EUR
Beitrag Deutsche Parlamentarische Gesellschaft– 25,00 EUR
Rücklagen für Wahlkampfkosten
(müssen von den meisten Abgeordneten privat finanziert werden. Die Partei finanziert einen sehr kleinen Teil. Für die SPD ist zudem das Spendenaufkommen gering. Besonders vor der ersten Wahl nehmen viele Abgeordnete einen Kredit von mehreren 10.000 EUR auf, um den Wahlkampf bezahlen zu können. Ein Wahlkampf kostet i.d.R. etwa 50-60.000 EUR, z.B. für Plakate, Flyer, kleinere Drucksachen, Homepage, Videos, Werbegeschenke, Veranstaltungen…)
– 1.000,00 EUR
Gesamt Netto (verfügbar) 4.195,23 EUR
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungs- oder Tagesgeld. Werden Abstimmungen oder Sitzungstage verpasst (auch bei Krankheit), werden zwischen 20 EUR (bei genehmigter Dienstreise) und 100 EUR (bei unentschuldigtem Fehlen) pro Tag von der Entschädigung abgezogen.

Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.

Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung entspricht der gesetzlichen Rentenversicherung, für mich mit dem vollendeten 67. Lebensjahr.

Mein gesetzlicher Rentenanspruch aus meiner bisherigen Erwerbsarbeit beträgt 943,16 EUR, plus einer Rente des kommunalen Versorgungsverbandes in Höhe von 213,84 EUR nach 12 Betriebsjahren. 

2023: 4.725,48  EUR/Monat/steuerfrei:

Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über Übernachtungen in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung, wie Bewirtung, Pokale/Medaillen, Spenden, Fahrtkosten, Saalmieten für Veranstaltungen, Referentenhonorare, Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Zeitungen… In meinem Fall gehören dazu auch Leasing, Ausstattung, Sprit, Reparatur und Wartung des Wahlkreismobils mit ca. 1.800,- EUR im Monat.

Dafür kann ich als Abgeordnete keinerlei Werbungskosten mehr in der Steuererklärung geltend machen, es gibt am Jahresende KEINE Erstattung vom Finanzamt.

Ich habe keine weiteren Einkünfte und keine Nebentätigkeiten.

Büro und technische Ausstattung:
– 4 Büroräume in Berlin
– 7 Laptops für das Büro in Berlin und den Wahlkreis

– Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro
– für die Wahlkreisbüros kann jeder Abgeordnete nach sehr engen Regeln 6.000,- EUR in einer Legislaturperiode ausgeben

Abgeordnete können ihre Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen. Deshalb stehen ihnen derzeit (Stand: 1. April 2022) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, monatlich 23.205,- EUR zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, sondern die Abrechnung der Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Bundestagsverwaltung. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Empfänger. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Personen, die mit den Abgeordneten verwandt, verheiratet oder verschwägert sind wie auch derzeitige oder frühere Lebenspartner dürfen nicht zulasten des Bundeshaushalts beschäftigt werden. Ihr Gehalt müssten die Abgeordneten selbst zahlen.

– Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
– Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin

Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten (z.B. ÖPNV, Taxi, Auto) innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen müssen von der steuerfreien Kostenpauschale beglichen werden.

12.000 EUR im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Mobiltelefone für mich und die Mitarbeiter, Internet, Briefpapier, Webseitengestaltung, Telefonkosten, etc. werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen. Werden die Mittel nicht ausgeschöpft, verbleiben sie in der Bundeskasse.